Zeit für Jugendarbeit

Zeit für Jugendarbeit

BDKJ-Landesversammlung 2016


Im BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden engagieren sich junge Menschen freiwillig und selbstbestimmt. Grundlage für dieses Ehrenamt ist Freizeit, in der sich junge Menschen in ihren Verband einbringen und dort entfalten können. In einer Gesellschaft, in der zeitliche Flexibilität immer selbstverständlicher wird, müssen Zeiten für ehrenamtliches Engagement sichergestellt sein.

Ebenso wie ArbeitgeberInnen oder (Hoch)Schulen Flexibilität von jungen Menschen erwarten, müssen auch umgekehrt Zeiträume für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung gestellt werden – schließlich profitieren nicht zuletzt ArbeitgeberInnen von den Kompetenzen, die junge Menschen in einem Jugendverband erwerben.

Wir begrüßen daher, dass aktuell eine Überarbeitung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit stattfindet. Besonders erfreut stellen wir fest, dass eine Flexibilisierung des Freistellungsanspruches ermöglicht werden soll.

Wir fordern

  • das Tagen von satzungsgemäßen Gremien im Jugendverband  (ab Kommunal- bzw. Dekanatsebene) als Freistellungsgrund in oben genanntes Gesetz mit aufzunehmen. Diese stellen einen elementaren Bestandteil der selbstorganisierten Jugendarbeit dar.
  • den gesetzlichen Anspruch zur Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit auch auf Schule und Hochschule auszuweiten. Auch SchülerInnen und StudentInnen müssen einen gesetzlichen Anspruch haben, ihr Ehrenamt ausüben zu können. Dies darf nicht allein dem Gutdünken von (Hoch)Schulleitungen oder einzelner Dozierender überlassen sein.
  • dass die Landesregierung Informationsmaterial bayernweit für ArbeitnehmerInnen, SchülerInnen, Studierende und ArbeitgeberInnen kostenlos verteilt und zur Verfügung stellt.

Gleichsam sind wir uns der Tatsache gewahr, dass die Nutzung der Freistellungsmöglichkeit bei Weitem nicht nur Sache des Gesetzgebers ist.

Wir fordern deshalb

  • dass ArbeitgeberInnen ehrenamtlich Engagierten ihren gesetzlichen Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit gewähren und junge Menschen in ihrem Ehrenamt unterstützen und bestärken. Die Möglichkeit, Jugendleitersonderurlaub zu beantragen, sollte von Seiten der ArbeitgeberInnen offen kommuniziert werden.
  • den bayerischen Städte- und Gemeindetag sowie die Leitungen der Ämter und Behörden auf, sicherzustellen, dass Sonderurlaubsanträge in den (Kommunal-) Verwaltungen genehmigt werden und den ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen die Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit angeboten wird. Der öffentliche Dienst sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen.
  • die Leistungen, die junge Menschen im Ehrenamt bringen, gemäß ihrem hohen Stellenwert anzuerkennen und zu würdigen. Eine Lohnfortzahlung während des Jugendleitersonderurlaubs ist hierbei nicht nur eine finanzielle, sondern auch symbolische Anerkennung.

Der Landesvorstand wird beauftragt, mit EntscheidungsträgerInnen in Politik, Wirtschaft und Hochschulen  in Kontakt zu treten und sich für die Umsetzung dieser Forderungen einzusetzen.