Gleichstellungsordnungen und Gleichstellungsbeauftragte in allen bayerischen Diözesen

Gleichstellungsordnungen und Gleichstellungsbeauftragte in allen bayerischen Diözesen

BDKJ-Landesversammlung 2017


Es ist Zeit! Alle bayerischen (Erz-)Diözesen brauchen eine Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Ziel der Ordnung ist die Verwirklichung der Gleichstellung von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Ordinariate bzw. Generalvikariate. Dies gilt besonders auch für die Führungspositionen. Dabei gilt es die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 2013 „Das Zusammenwirken von Frauen und Männern im Dienst und Leben der Kirche“ umzusetzen und zu klären, welche Führungspositionen „theologisch zwingend an die Weihe“ gebunden sind und

„welche Leitungsaufgaben … Frauen und Männer aufgrund von Beauftragung durch den Bischof wahrnehmen“ können. Der Frauenanteil im Bereich der Führungspositionen ist stetig zu erhöhen, bis die Parität erreicht ist.

Die Gleichstellungsordnung enthält u.a.:

  • den Geltungsbereich;
  • Das Ziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der (Erz-)Diözesen;
  • Zeitvorgaben bis zu welchem Zeitpunkt die Ziele der Erhöhung des jeweiligen Geschlechtsanteils zureichen ist;
  • Das Ziel Führungspositionen paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen, mit Ausnahme solcher Positionen und Ämter, die ausschließlich Priestern vorbehalten sind;
  • Stellenanzeigen sind so ausschreiben, dass sich auch Frauen angesprochen fühlen; dies gilt im Besonderen bei der Ausschreibung von Führungspositionen;
  • Regelung der Wiederausschreibung, wenn sich keine Frauen auf die Position bewerben;
  • Die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle mit Beschreibung der Aufgaben und ihrer strukturellen Zuordnung zur Leitung der (Erz-)Diözese; (näheres siehe unten)
  • Die Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes;
  • Bestandsrecht;

Es ist Zeit! Alle bayerischen (Erz-)Diözesen richten eine Stelle für eine/ einen Gleichstellungsbeauftragte/n ein. Die Stelle ist als Stabsstelle den Generalvikaren zuzuordnen und mit einem festen Arbeitsstundenanteil (mindestens 50 % Stellenumfang) auszustatten. Die Gleichstellungsstellen erhalten u.a. den Auftrag

  • Regelmäßig Gleichstellungsanalysen erstellen und veröffentlichen;
  • Der Förderung und des Controllings des Vollzugs der Gleichstellungsordnungen;
  • Der Beratung der Leitung bei der Umsetzung der Gleichstellungsordnung;
  • der Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gleichstellungsfragen;
  • Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren im Sinne der Erreichung der Gleichstellungsordnung zu begleiten, zu prüfen und gegebenenfalls Veto gegen Entscheidungen einzulegen, die der Gleichstellungsordnung widersprechen.