Politische Partizipation von jungen Menschen – Forderungen an Kirche und Politik -Forderungen der 3. ÖJK

Politische Partizipation von jungen Menschen – Forderungen an Kirche und Politik -Forderungen der 3. ÖJK

3. Ökumenische Jugendkonferenz der Evangelischen
Jugend Bayern und des BDKJ Bayern 2018


Einleitung

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend Bayern und die Evangelische Jugend Bayern haben Anfang Februar 2018 die 3. Ökumenischen Jugendkonferenz veranstaltet. Im Zentrum der gemeinsamen Arbeitstagung stand das Thema Politische Partizipation junger Menschen. Hierzu wurden gemeinsam fünf Thesen erarbeitet, die sich am Grundverständnis christlicher Jugendarbeit orientieren und diese bekräftigen:

  • Christliche Jugendarbeit orientiert sich an der Botschaft Jesu Christus und gibt jungen Menschen Orientierung.
  • Christliche Jugendarbeit ist geprägt durch die Strukturmerkmale Freiwilligkeit, Selbstorganisation, Ehrenamtlichkeit, Partizipation.
  • Junge Menschen sind Subjekte der christlichen Jugendarbeit, sie organisieren sich selbst und gestalten die Jugendarbeit der Gemeinden und Jugendverbände mit.
  • Christliche Jugendarbeit ergreift mit und für junge Menschen Partei und macht sich stark für deren Bedürfnisse und Interessen.

These 1: Junge Menschen sind ExpertInnen in eigener Sache Das heißt

  • Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind Freiräume zur Verfügung zu stellen, damit sie sich ausprobieren und entfalten können;
  • diejenigen, die hauptberuflich, hauptamtlich und ehrenamtlich mit jungen Menschen beruflich zusammenarbeiten sind DolmetscherInnen. Prinzipiell gilt: junge Menschen sprechen für sich selbst. Fachkräfte sind VermittlerInnen und

ÜbersetzerInnen;

  • Konzepte für Politische Bildung gilt es zu fördern und anbieten.

These 2: Jugendbeteiligungsprozesse leben von der konkreten (pädagogischen) Situation

Das heißt

  • jeder junge Mensch hat das Recht auf Beteiligung. Junge Menschen wollen Verantwortung in Kirche, Gesellschaft und Politik übernehmen, dazu sind Räume und Aufgaben bereit zu halten;
  • Kirche und Politik müssen ehrliche Beteiligungsformen zulassen, die allen Beteiligten einen Platz der Mitwirkung geben. Quoten können hier ein geeignetes „Vehikel“ der Umsetzung sein.
  • Fachkräfte der Jugendarbeit sind nicht selbst die AkteurInnen in Beteiligungsprozessen, sondern Coaches und BegleiterInnen;
  • bereits in der Ausbildung von Fachkräften für die Jugendarbeit braucht es eine Grundqualifizierung in Formaten der Jugendbeteiligung;
  • für die qualifizierte Begleitung von Beteiligungsprozessen brauchen Fachkräfte der Jugendarbeit kontinuierliche Fort-, Weiterbildungs- und Reflexionsangebote.

These 3: Jugendbeteiligung muss viele Beteiligungsmöglichkeiten offen halten Das heißt

  • junge Menschen müssen von Anfang an beteiligt werden;
  • es braucht eine niedrigschwellige Infrastruktur, u.a. Internetausbau, …;
  • Medienkompetenz ist selbstverständlicher Bestandteil von Bildung für alle jungen Menschen;
  • verzahnte Beteiligungsformate anbieten, ausprobieren und aushalten;
  • die Beteiligung junger Menschen in klassischen Gremien braucht Anpassung von Zeiten (z. B. Sitzungszeiten sind an die Bedürfnisse und der Lebenswirklichkeit junger Menschen anzupassen, eine Amtszeit von sechs Jahren ist zu lange);
  • Wahlalterabsenkung ist das Gebot der Stunde;
  • vor Ort braucht es eine Ausweitung der personellen Ressourcen, da Jugendliche hier leben und Beteiligung hier gefragt ist.

These 4: Jugendarbeit hat viele und gute Erfahrungen mit Jugendbeteiligung – Jugendbeteiligung muss Folgen haben

Das heißt

  • Jugendarbeit muss ihre Entwicklungspotentiale im Bereich Jugendbeteiligung weiter ausbauen, u.a. kann die zielgruppenspezifische Kommunikation noch verbessert werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen;
  • verfasste Formen von Jugendbeteiligung (u.a. Jugendparlamente) müssen mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden, damit deren Wirksamkeit aktiv erlebt, nach innen und außen sichtbar und im Alltag wahrgenommen wird;
  • junge Menschen brauchen ein Vertretungsrecht in den politischen Gremien mit Antragsrecht und allen Mitwirkungsrechten;
  • junge Menschen müssen angemessen in kirchlichen Gremien vertreten sein, hier kann eine Jugendquote als Instrument genutzt werden.

These 5: Jugendbeteiligung muss in den tatsächlichen Auswirkungen transparent sein Das heißt

  • die Rahmenbedingungen von Jugendbeteiligung müssen klar sein und gleichzeitig muss Offenheit zur eigenen Gestaltung gelassen werden, damit Selbstwirksamkeit erfahren werden kann und Instrumentalisierung verhindert wird;
  • junge Menschen sind selbst für die Kommunikation über die (Aus-)Wirkungen der Jugendbeteiligung verantwortlich; die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen sind bereitstellen;
  • Entscheidungen / Beschlüsse in Politik und Kirche müssen transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

Fazit

Die Delegierten der 3. Ökumenischen Jugendkonferenz rufen die bayerische Politik und die beiden Kirchen auf, die Jugendbeteiligung der christlichen Jugendarbeit zu unterstützen, indem sie

  • ausreichenden Finanz- und Sachmittel zur Verfügung stellen und
    • die rechtlichen Rahmenbedingungen für echte Jugendbeteiligung in ihren Strukturen schaffen.

Einstimmig beschlossen an der 3. Ökumenischen Jugendkonferenz von der Evangelische Jugend Bayern und dem BDKJ Bayern, Pullach, 3.2.2018