Besondere Bedürfnisse von Frauen und Mädchen auf der Flucht brauchen spezielle Hilfsangebote

Besondere Bedürfnisse von Frauen und Mädchen auf der Flucht brauchen spezielle Hilfsangebote

BDKJ-Landesfrauenkonferenz 2015


Bereits im Juli 2014 hat sich der BDKJ Bayern mit seinem Beschluss „Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge“ zu aktuellen Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik positioniert. Im Nachgang zu diesem Beschluss hat sich die BDKJ-Landesfrauenarbeitsgruppe eingehender mit der Thematik Mädchen und Frauen auf der Flucht beschäftigt. Die Beschäftigung machte deutlich, dass Mädchen und Frauen sich mit besonderen, geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Problemen konfrontiert sehen, die es gesondert in den Blick zu nehmen gilt.

Auch die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz hat sich 2015 mit der besonderen Problemlage von Mädchen und Frauen auf der Flucht beschäftigt und einen Forderungskatalog aufgestellt.

Mädchen und Frauen auf der Flucht brauchen ein spezifisches Hilfsangebot

  1. Die BDKJ-Landesfrauenkonferenz bekräftigt die Forderungen der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz 2015. 
  • Die BDKJ-Landesfrauenkonferenz fordert darüber hinaus

im Bereich Aufenthalt

  • Extrakontingente für Frauen und Mädchen, die in ihren Herkunftsländern Opfer von (sexueller) Gewalt geworden sind;
  • Auf traumatische und posttraumatische Verhaltensweisen geschultes Personal im Asylverfahren.

im Bereich Unterbringung und Wohnen

  • Die Unterbringung von Schwangeren und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Frauen und Mädchen, die Opfer von Menschenhandel und sexueller Gewalt geworden sind, ausschließlich in Wohnungen;
  • Die Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und Mädchen in Gemeinschaftsunterkünften, durch deren Anbindung an den ÖPNV und an die Versorgungsinfrastruktur;
  • (Klein-)Kindgerechtes Umfeld in den Sammelunterkünften wie entsprechende Sanitärräume und Spielmöglichkeiten.
  • Kindertagesbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder und Kindergartenkinder sowie die entsprechende finanzielle und personelle Aufstockung der Ressourcen.

im Bereich Gesundheit

  • Das Recht auf Vorsorgeuntersuchungen für Frauen;
  • Kultursensibel geschultes ärztliches Personal;
  • Flächendeckende niedrigschwellige Hilfsangebote (regelmäßige Sprechstunden) mit weiblichen Ansprechpartnerinnen und in der jeweiligen Sprache;
  • Auf traumatische und posttraumatische Störungen geschulte DolmetscherInnen.

im Bereich Jugendhilfe und Schule

  • Die Öffnung der Jugendhilfeangebote auch für geflüchtete Minderjährige, die zusammen mit ihren Familien nach Deutschland kommen.
  • Die Konzeption von Jugendhilfeangeboten auch für begleitete minderjährige Flüchtlinge unter der besonderen Berücksichtigung der Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen (Einbindung in patriarchale familiäre Verhältnisse bis hin zu sexueller Gewalterfahrung).
  • Die Weiterentwicklung des fachlichen Handelns und der fachlichen Standards des Jugendhilfepersonals, um der Lebenssituation von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen Mädchen und jungen Frauen sowie deren Hilfe- und Unterstützungsbedarfen gerecht zu werden.
  • Die schnelle Sicherstellung des Schulbesuchs für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.