Mehr Frauen in Vorständen von börsennotierten deutschen Unternehmen

Mehr Frauen in Vorständen von börsennotierten deutschen Unternehmen

Landesfrauenkonferenz 2019


Wir feiern in diesem Jahr 70 Jahre Grundgesetz. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Auf dem Papier klingt dies gut, in der gesellschaftlichen Realität ist in Deutschland die Gleichberechtigung immer noch nicht erreicht.

Aktuell gibt es nur 8,8% Frauen in den Vorständen börsennotierter deutscher

Unternehmen des DAX30, MDAX und SDAX. Das ist so wenig wie in kaum einem anderen westlichen Industrieland. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ein Ziel für ihren Frauenanteil zu formulieren. 53 von den 160 Aufsichtsräten der betroffenen Unternehmen haben sich das Ziel „Null Prozent“ Frauen in den Vorständen (Zielgröße Null) bis 2022 gesetzt. Dies ist eine Unverschämtheit und ein Skandal. Damit ist offensichtlich: Eine freiwillige Quote (wie es das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorsieht) funktioniert also für ein Drittel der Unternehmen nicht. Dieses Drittel der börsennotierten deutschen Unternehmen des DAX30, MDAX und SDAX hat überhaupt kein Interesse Frauen in Vorstandspositionen zu bringen. Seit 1. Januar 2016 gilt für Aufsichtsräte eine gesetzliche Frauenquote von 30%. Diese wird tatsächlich auch sukzessive umgesetzt. Die Aufsichtsratsvorsitzenden sind aber in 94% der Fälle Männer. Lediglich neun Frauen sind Aufsichtsratsvorsitzende. In den für die Vorstandsbesetzungen zuständigen Ausschüsse, denen häufig der Aufsichtsratsvorsitzende vorsitzt, sind aktuell nur 16,8% Frauen, 52% dieser Ausschüsse sind rein männlich besetzt. Mitglieder der Aufsichtsräte, die nicht Mitglied im Besetzungsausschuss sind, haben nur einen sehr beschränkten Einfluss auf die Besetzung der Vorstandsposten.

Diese Fakten machen klar: Hier muss gesetzlich nachgesteuert werden!

Deshalb fordern wir:

  • Aufsichtsratsvorsitzende müssen mehr Frauen in die Besetzungsausschüsse berufen und darauf bestehen, dass den Besetzungsausschüssen für Vorstandsposten auch Frauen vorgeschlagen werden.
  • Die Frauen im Aufsichtsrat müssen entschiedener weibliche Besetzungen für den Vorstand einfordern und müssen sich um einen Sitz oder Vorsitz im zuständigen Besetzungsausschuss bemühen
  • Aufsichtsräte dürfen einer ‚Zielgröße Null‘ für den Vorstand niemals zustimmen
  • Aufsichtsräte müssen vom Vorstand eine wirksame und kontrollierbare Strategie verlangen, wie Frauen bis in die Ebene unterhalb des Vorstands befördert werden. Bei der Nachfolgeplanung für Vorstandsposten muss immer mindestens eine Frau miteinbezogen werden.
  • Die Frauenquote für Vorstände darf nicht frei ausgewählt werden. Eine gesetzliche Frauenquote von vorerst 30% für alle Vorstände börsennotierter deutscher Unternehmen muss eingeführt werden. Diese Quote muss über die Zeit sukzessive erhöht werden bis mit 50% die Parität zwischen Männern und Frauen erreichbar ist.