Zuschusswesen

Hochwertige und zugängliche Jugendarbeit ist nur möglich, wenn Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) und die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnnen und Jugendleitern (AEJ) aus öffentlichen Mitteln ausreichend gefördert werden. Das Kontingent für diese beiden Fördertitel verwaltet der BDKJ Bayern für die Katholische Jugendarbeit selbst.

Auf den entsprechenden Unterseiten findest du die wichtigsten Informationen, die du für deinen Zuschussantrag brauchst. Die Formulare für die jeweiligen Fördertitel, sowie deine diözesanen Ansprechpartner*innen findest du auf den entsprechenden Seiten oben in unserem Menü.

 

Wichtig! Ohne diese Grafik geht nichts: 

Deine Veranstaltungen sind nur dann förderbar, wenn die Ausschreibungen das Textband enthalten, das du unten siehst. Du kannst dieses ganz einfach mit einem der beiden Links downloaden und in deine Einladungen einfügen:

Gefördert werden diese beiden Maßnahmentypen:

AEJ

Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen

JBM

Jugendbildungsmaßnahmen

Was genau wird gefördert?

Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiter*innen oder künftigen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt)

Bezuschussbar sind Bildungsmaßnahmen im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, welche jungen Menschen (grundsätzlich nicht älter als 26) Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse gibt und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Beim BDKJ Bayern antragsberechtigt sind alle an den BDKJ Bayern angeschlossenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dies sind insbesondere die Jugendverbände des BDKJ Bayern, die BDKJ-Diözesanverbände und deren Jugendverbände sowie assoziierte Mitglieder, die (Erz-)Bischöflichen Jugendämter und deren Einrichtungen und die Jugendbildungsstätten in katholischer Trägerschaft.

FAQ Zuschusswesen

Das Thema Zuschusswesen ist durchaus kompliziert – um es dir so verständlich wie möglich zu machen, haben wir hier im folgenden die häufigsten Fragen dazu  gesammelt und beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen wir oder auch dein*e Zuschusssachbearbeiter*in deiner Diözese gerne zur Verfügung. 

Zuschussgeber ist der Bayerische Jugendring (BJR); der BDKJ Bayern verwaltet das Kontingent und bearbeitet abschließend die Anträge. Anträge auf den downloadbaren Formularen unten über die zuständige BDKJ-Diözesanstelle an den BDKJ Bayern schicken.

Über die uns zur Verfügung stehenden Zuschüsse können AEJ (=Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen) Maßnahmen, sowie überörtliche JBM (= Jugendbildungsmaßnahmen) Maßnahmen gefördert werden. 

AEJ: Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiter*innen oder künftigen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt)    

JBM: Bezuschussbar sind Bildungsmaßnahmen im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, welche jungen Menschen (grundsätzlich nicht älter als 26) Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse gibt und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen.

Dein Zuschussantrag geht immer an deine zuständige BDKJ-Diözesanstelle. Eine Übersicht über deine*n Ansprechpartner*in findest du hier auf unserer Website. Die passenden Anträge/Formulare, kannst du dir ebenfalls hier auf der Website herunterladen.

Der Bayerische Jugendring bewilligt Zuwendungen zum Ersatz des Verdienstausfalls, der im Rahmen von bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Jugendarbeit entsteht.