Stiften

Kostenlose Gründung
Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern können Privatpersonen und Unternehmen einfach und kostenlos eine eigene Stiftung gründen. Das Stiftungszentrum übernimmt sowohl die Errichtung der Stiftung als auch deren steuerliche Anerkennung beim Finanzamt für Körperschaften und gegebenenfalls bei der Stiftungsaufsicht.

Eine eigene Stiftung ab 10.000 Euro
Man unterscheidet zwischen Stiftungsfonds, treuhänderischer und rechtsfähiger Stiftung. Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern können Sie einen Stiftungsfonds ab 10.000 Euro und eine eigene Treuhandstiftung ab einem Grundstockvermögen von 25.000 Euro gründen. Bei Treuhandstiftungen liegen zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der steuerlichen Anerkennung oft nur drei Wochen. Ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro helfen wir bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung. Bei rechtsfähigen Stiftungen dauert der Gründungsprozess allerdings deutlich länger als bei treuhänderischen Stiftungen. Je nach Komplexität der Satzung sollten Stifter*innen mit mindestens zwei Monaten rechnen.

Die Stiftungssatzung
In der Satzung bestimmt der/die Stifter*in das grundlegende Profil seiner Stiftung. Dort legt er/sie vor allem den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Förderregion, die Höhe des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung fest. Bei der Ausgestaltung Ihrer Satzung stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Die Fördermöglichkeiten
Alle Stiftungen im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit müssen überwiegend Projekte der katholischen Jugendarbeit in Bayern fördern. Allerdings besteht die Möglichkeit, 49 Prozent der Stiftungserträge für andere gemeinnützige Projekte im In- oder Ausland einzusetzen. Ab einer Fördersumme von 10.000 Euro können in Kooperation mit dem BDKJ Bayern eigene Projekte entwickelt werden.

Der Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist rechtlich gesehen eine Zustiftung, bietet dem/der Stifter+in jedoch einige Gestaltungsmöglichkeiten einer eigenen Stiftung. So können Sie für Ihren Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen bestimmten Förderzweck wählen. Damit Ihr Engagement transparent wird, hat der Stiftungsfonds – wie die eigene Stiftung auch – eine separate Buchhaltung. Allerdings hat er keinen Vorstand, der Jahr für Jahr neu entscheidet, wie die Stiftungserträge verwendet werden sollen.

Die treuhänderische Stiftung
Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das ein*e Stifter*in einem*r Treuhänder*in zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt. Die treuhänderische Stiftung ist keine Rechtsperson, sondern wird vom Treuhänder*in rechtlich vertreten. Sie gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag, den der/die Stifter*in mit dem*r Treuhänder*in seiner Wahl abschließt. Für die treuhänderischen Stiftungen im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit tritt die rechtlich selbstständige und gemeinnützige Stiftung „Stifter für Stifter“ als Treuhänderin auf. Durch diese Konstruktion entfallen für die treuhänderische Stiftung aufwändige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.

Die rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung wird durch ein Stiftungsgeschäft errichtet. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung des/der Stifter*in, die entweder zu Lebzeiten abgegeben oder in einem Testament festgehalten wird. Die Stiftung ist eine eigene Rechtsperson und erlangt ihre Rechtsfähigkeit nur mit behördlicher Genehmigung. Die staatliche Anerkennung erfolgt durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Im Fall des Stiftungszentrums Katholische Jugendarbeit in Bayern ist dies die Stiftungsaufsicht.

Weitreichende Steuervorteile
Privatpersonen und Unternehmen können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht.

Das Kuratorium entscheidet
Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Stifter*innen können das Amt des Kuratoriumsvorsitzes selbst übernehmen, eine Person ihres Vertrauens einsetzen oder das Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern beauftragen, ein ehrenamtliches Kuratorium für die Stiftung zu benennen. Das Kuratorium muss die jährlichen Erträge gemäß dem Stiftungszweck verwenden.

Sichere Vermögensanlage
Nach Anerkennung der Stiftung durch das Finanzamt schlägt der/die Treuhänder*in eine Anlagestrategie für das Stiftungsvermögen vor. Kontoführungs- und Depotgebühren fallen nicht an. Stifter*innen haben auch die Möglichkeit, ihr Stiftungsvermögen nach ethisch-nachhaltigen Kriterien anzulegen. In diesem Fall werden bei der Vermögensanlage soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Natürlich können Stifter*innen ihr Stiftungsvermögen auch selbstständig verwalten oder durch einen Vermögensverwalter ihrer Wahl betreuen lassen.

Leistungen der Basisverwaltung
Unser Stiftungsservice bietet eine Basisverwaltung, die alle grundlegenden Verwaltungstätigkeiten wie Buchhaltung, Kontoführung und die Erstellung der Jahresrechnung für das Finanzamt umfasst.

Kosten der Basisverwaltung
Die Basisverwaltung ist in der Regel kostenfrei.