BDKJ Bayern fordert: Verfassungsorgane müssen Antrag auf AfD-Verbot prüfen

BDKJ Bayern fordert: Verfassungsorgane müssen Antrag auf AfD-Verbot prüfen

Die Landesarbeitsgemeinschaft begrüßt die Ergebnisse der Prüfung der Gesellschaft für Freiheitsrechte


München, 30.06.2026 – Anlässlich des durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichten Rechtsgutachtens, fordert der BDKJ Bayern erneut die Prüfung eines Verbotsverfahrens der AfD. „Die AfD und die extremen Kräfte in der AfD sind eine unmittelbare und bedrohliche Gefahr für unsere Demokratie“, sagt der BDKJ-Landesvorsitzender Florian Hörlein. “Das Gutachten liefert die inhaltliche Steilvorlage dafür, weitere juristische Schritte einzuleiten. Höchste Zeit, dass unsere Verfassungsorgane sich ernsthaft mit der Machbarkeit und den Erfolgsaussichten eines Verbostverfahrens auseinandersetzen.”

Laut Pressemeldung der Gesellschaft für Freiheitsrechte waren Knackpunkte zum einen die wiederholt geäußerten Bestrebungen durch AfD-Politiker*innen, andere Politiker*innen aufgrund ihrer politischen Tätigkeit verfolgen zu lassen. Zum anderen würde insbesondere marginalisierten Gruppen durch die Politik der AfD menschenunwürdige Behandlungen angedeihen. Unmittelbar vor dem Gutachten gab es bereits ein Gerichtsurteil, demzufolge die AfD in Bayern weiterhin durch den Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

Stimmen, die der Prüfung der AfD skeptisch gegenüberstehen, verweisen auf die stark angewachsene Mitglieder- und Wähler*innenzahl der Partei und stellen in den Raum, dass ein Verbot der Partei dieses Problem nicht lösen würde. Diesen erwidert Hörlein: „Unser Grundgesetz spricht eine klare Sprache: Wenn eine Partei verfassungswidrig ist, muss sie verboten werden. Mindestens das haben wir aus unserer Geschichte gelernt. Natürlich würde ein AfD-Verbot nicht den erstarkenden Rechtsextremismus stoppen: Um das Problem ganzheitlich zu lösen, braucht es mehr und effektivere politische Bildung, eine sachorientierte politische Debatte, eine stabile Brandmauer und digitale Souveränität.“

Die Haltung des BDKJ-Bayern zur AfD ist verschiedentlich in Beschlüssen verankert worden: Seit 2023 wird die Prüfung der eines AfD-Verbotverfahrens gefordert und es gibt einen Unvereinbarkeitsbeschluss zwischen AfD-Ämtern und Ämtern im BDKJ Bayern. Grundsätzlich werden Mandatsträger*innen der AfD nicht zu Veranstaltungen des BDKJ Bayern eingeladen. Aus dieser Grundhaltung und in Anbetracht des bevorstehenden Parteitags der AfD in Erfurt am kommenden Wochenende appelliert Hörlein: “Unsere Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln für alle gelten – und dass sie geschützt wird, wenn sie angegriffen wird. Warten wir dieses Mal nicht, bis es zu spät ist. Denn: Nie wieder ist jetzt.”


Redaktion: Michael Goldhammer

V.i.S.d.P.: Florian Hörlein

Der BDKJ Bayern ist Dachverband katholischer Jugendverbandsarbeit in Bayern. Erreicht wurden mit den offenen und gruppenbezogenen Angeboten sowie mit Veranstaltungen

624.532 Teilnehmer*innen. Alle Zahlen der Leistungsstatistik: http://www.bdkj-bayern.de/landesstelle/leistungsstatistik/