Die Landesversammlung verlangt mehr Unterstützung für junge Menschen im Studium
Leitershofen, 06.07.2025 – Dass auch Studierende Leistungsträger*innen der ehrenamtlichen Verbandsarbeit sind, ist allgemein bekannt. Zugleich erschwert die derzeitige gesetzliche Regelung zur Freistellung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen häufig diesen Einsatz für das Gemeinwohl. Die Landesversammlung des BDKJ Bayern hat daher heute beschlossen, mit der Aufnahme von Studierenden in den Geltungsbereich des Jugendarbeitsfreistellungsgesetzes (JArbFG) erste Schritte zur Verbesserung der Situation für zu fordern.
Im JArbFG wird geregelt, dass ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gegenüber ihrem dem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit haben. Für Studierende räumt das Gesetz hingegen diese Möglichkeit nicht ein, sodass sie Kompromisse zwischen ihrem Ehrenamt und der Erwartung durch die Universitäten, ihr Studium in Anwesenheit zu absolvieren, eingehen müssen. Das sorgt insbesondere bei Modulen mit Anwesenheitspflicht im Studium oder Pflichtpraktika für Herausforderungen.
Landesvorsizender Florian Hörlein begrüßt den Beschluss, den der BDKJ-Diözesanverband Eichstätt gemeinsam mit der KjG eingebracht hatte: „Mit dem JArbFG ist eigentlich eine gute Maßgabe grundgelegt, um die Hürden zum Ehrenamt so niedrig wie möglich zu halten. Durch den Beschluss ermutigen wir und laden zum Gespräch mit uns ein, Lösungen zu finden, wie die Zugänglichkeit des Engagements dort verbessert wird, wo es tatsächlich gebraucht wir: bei den Studierenden. Wir freuen uns, dazu in konstruktive Gespräche mit dem BJR und Politiker*innen zu gehen!“
Redaktion: Michael Goldhammer
V.i.S.d.P.: Florian Hörlein
Der BDKJ Bayern ist Dachverband katholischer Jugendverbandsarbeit in Bayern. Erreicht wurden mit den offenen und gruppenbezogenen Angeboten sowie mit Veranstaltungen
624.532 Teilnehmer*innen. Alle Zahlen der Leistungsstatistik: http://www.bdkj-bayern.de/landesstelle/leistungsstatistik/