Aus dem Gesetzesentwurf leitet sich zunächst und vor allem eine Pflicht für den Staat ab, den Dienst bei der Bundeswehr attraktiv zu gestalten
München, 29.07.2025 – Vorsichtig optimistisch nimmt der BDKJ Bayern wahr, welche Pläne zum Wehrdienst in den letzten Wochen öffentlich geworden sind. „Die Details, die zum Gesetzesentwurf öffentlich bekannt sind, atmen im Grundsatz den Geist der Beschlusslage des BDKJ Bayern: Wir brauchen ein Wehrdienstgesetz, das junge Menschen nicht pauschal in die Pflicht nimmt, es dem Staat in Krisenfällen aber ermöglicht, die Verteidigungsfähigkeit des Landes herzustellen.“, sagt Landesvorsitzender Florian Hörlein. „In dem Gesetzesentwurf des Verteidigungsministers Pistorius gibt es das erkennbare Bemühen, Freiwilligkeit weiterhin den Vorrang einzuräumen und junge Menschen nicht durch Zwang zum Dienst zu verpflichten. Wichtig ist nun, dass in der Umsetzung dieser Grundgedanke priorisiert wird.“
Bereits Ende 2024 hatte der BDKJ Bayern eine Positionierung gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Friedenszeiten beschlossen. Dort wurden auch Kriterien festgelegt, welche eine Wehrpflicht, sollte sie etwa im Spannungs- und Verteidigungsfall ausgerufen werden müssen, erfüllen sollte, um den Bedürfnissen Wehrdienstleistender Rechnung zu tragen. Der jetzige Gesetzesentwurf sieht laut Medienberichten vor, von den Kriterien „Kriegsfall“ und „Spannungsfall“ wegzurücken und die Einsetzung der Wehrpflicht von der Anzahl der Freiwilligen und einer Abstimmung durch den Bundestag abhängig zu machen. „Dies würde genau die politische Debatte ermöglichen, die wir uns beim Beschluss unserer Position gewünscht hatten“, sagt Hörlein. „Der Bundestag als Vertreter des Volkes sollte die Entscheidungsgewalt haben, wann eine Pflicht einzusetzen sei und wann nicht. Wichtig bleibt weiterhin, dass beim Aktivieren der Pflicht niederschwellig die Möglichkeit besteht, den Dienst an der Waffe zu verweigern.“
Laut Medienberichten sind noch weitere Details des Gesetzesentwurfes bekannt. So ist derzeit geplant, dass nur junge Männer von der verpflichtenden Bereitschaftserfassung betroffen sind. Für Frauen ist diese freiwillig. Vorgesehen ist auch eine Gehaltsaufstockung auf über 2000€ für Wehrdienstleistende. „Hier bleiben wir erstens bei dem, was wir auch in unserem Beschluss fordern: Wenn es am Wehrdienst Pflichtelemente gibt, so müssen diese geschlechtsungebunden gelten“, fordert Geistliche Verbandsleitung Maria-Theresia Kölbl. „Als Träger von Freiwilligendiensten stellen wir uns zweitens aber auch die Frage, inwieweit die vorgesehene Gehaltsaufstockung zu Ungerechtigkeit in der Anerkennung verschiedener Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements führt: Es ist nicht plausibel, warum eine Person, die ihren Dienst bei der Bundeswehr verübt, derart viel mehr Gehalt bekommen sollte als jemand, der ein FSJ in einem Krankenhaus oder ein FÖJ in einer Forststation absolviert.“
Dennoch wird in den bisher öffentlichen Details zum Gesetzesentwurf ersichtlich, dass es Bemühungen gibt, die Bundeswehr als Arbeitgeber insgesamt für junge Menschen attraktiver zu gestalten, und dass zugleich die Verpflichtung junger Menschen zum Wehrdienst Ultima Ratio bleiben soll. „Wir hoffen jetzt, das im Gesetz auch drinsteht, was draufsteht“, sagt Hörlein. „Wenn das Ziel zunächst einen freiwilligen Wehrdienst zu behalten, glaubhaft verfolgt werden soll, dann ergibt sich daraus die Pflicht für die Bundeswehr, diesen Dienst auch so zu gestalten, dass dies gelingen kann.“
Redaktion: Michael Goldhammer
V.i.S.d.P.: Florian Hörlein
Der BDKJ Bayern ist Dachverband katholischer Jugendverbandsarbeit in Bayern. Erreicht wurden mit den offenen und gruppenbezogenen Angeboten sowie mit Veranstaltungen
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