Position zum Verbot der Gendersprache des Ministerrates

Position zum Verbot der Gendersprache des Ministerrates

BDKJ-Landesversammlung 2024


Seit 01.04.2024 gilt in Bayern ein Verbot der Gendersprache in öffentlichen Schulen und Behörden. Das bayerische Kabinett änderte dafür im März durch einen Beschluss die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaates Bayern (AGO).

Diese AGO gilt auch für öffentliche Schulen.[1] Als BDKJ Bayern, der sich schon viele Jahre für eine offene und geschlechtervielfältige Gesellschaft und Sprache einsetzt, sind wir sehr schockiert darüber. In den letzten Jahren nahm die gesellschaftliche Akzeptanz aller Geschlechter und Sexualitäten zu. Das ausgesprochene Verbot von geschlechtssensibler Sprache in öffentlichen Schulen und Einrichtungen in Bayern drängt diese Erfolge wieder zurück.

Die Existenz von Geschlechtervielfalt und queerer Identität ist sozialwisschenschaftlich erforscht und fundiert und findet mehr Eingang in den allgemeinen gesellschaftlichen Diskurs. Der BDKJ Bayern begrüßt daher alle fortwährenden Bemühungen für die Freiheit über Geschlechtsidentität und Sexualität zu sprechen. Mit dem Einsatz für eine Akzeptanz verschiedener Geschlechter und Sexualitäten in der Politik, Gesellschaft und Kirche versucht der BDKJ Bayern die Sensibilität gegenüber queerer-Menschen zu fördern und sichere Orte für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu schaffen, in denen sie lernen und sich entwickeln können. Im BDKJ Bayern wurde hierfür schon einiges getan. Bereits 2018 wurde ein Beschluss zu Geschlechtervielfalt in Wort, Bild und Schrift gefasst.[2] Die Verabschiedung der Richtlinien für genderneutrale Veranstaltungen 2022 hat den Einsatz noch mehr bestärkt.[3]

Queere Menschen erfahren an vielen Orten Diskriminierung, welche Frustration, Ausgeschlossenheit und Ohnmachtsgefühle auslösen. Laut der Studie “HAY- HOW ARE YOU?” [4] erfahren die Mehrheit der befragten jungen Menschen, die sich nicht Cis-geschlechtlich[5] definieren oder einer heteronormativen Sexualität zuordnen, Diskriminierung in der Schule.[6]. Gleichzeitig ist die Schule jedoch ein Ort, an dem sie Freund*innen treffen können, die sie durch schwierige Situationen begleiten. Diesen Ort gilt es zu schützen. Das Verbot der Gendersprache trägt dazu bei, dass Schule weiterhin ein Ort ohne queere Sichtbarkeit und mit Diskriminierung ist, dem sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht entziehen können.

In der HAY-Studie wurde außerdem festgestellt, dass sich über die Hälfte der queeren Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wenig resilient gegenüber verschiedener Diskriminierungen und Verletzungen fühlt.[7]  Durch das Thematisieren und Berücksichtigen der Geschlechtervielfalt in Schulen wird hier entgegen gewirkt und die Resilienz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits in der Schule gestärkt.

Daher fordert der BDKJ Bayern:

  • die Rücknahme der Änderung der AGO und das daraus folgende Verbot der Gendersprache für öffentliche Schulen und Einrichtungen, damit sich Menschen jeden Geschlechts und jeder sexuellen Orientierung gesehen fühlen können;
  • die Nicht-Umsetzung des  Verbots einer geschlechtersensiblen Sprache an kirchlichen und privaten Schulen in Bayern;
  • die aktive Einbeziehung der selbstorganisierten Gruppen von queeren Akteur*innen und deren Expertise bis zur Endfassung des “Bayerischen Aktionsplan QUEER – Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden”[8];
  • den Ausbau von Angeboten zur Sensibilisierung von Sozialpädagog*innen, Berater*innen, Psychotherapeut*innen, Lehrer*innen und weiteren Fachkräften zum Thema Geschlechtervielfalt, damit sie queere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gut begleiten können;
  • den Ausbau von Beratungsstellen für queere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Angehörige und deren Netzwerk;
  • den Auf- und Ausbau einer queersensiblen Jugend- und Schulpastoral in den bayerischen (Erz-)Diözesen.

Der Antrag wird mehrheitlich mit sechs Enthaltungen angenommen.

Würzburg, den 7.7.2024


[1] https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-maerz-2024/ (Stand 12.06.2024)

[2] https://www.bdkj-bayern.de/bdkj/beschluesse/gender/

[3] https://www.bdkj-bayern.de/bdkj/beschluesse/gender/

[4] https://shop.bjr.de/media/pdf/28/18/e3/0780_HAY_Ergebnisbericht_web_150-dpi.pdf (Stand 06.06.2024)

[5] Klare Zuordnung als Mann oder Frau

[6] https://shop.bjr.de/media/pdf/28/18/e3/0780_HAY_Ergebnisbericht_web_150-dpi.pdf (Seite 38-39) (Stand 12.06.2024)

[7] https://shop.bjr.de/media/pdf/28/18/e3/0780_HAY_Ergebnisbericht_web_150-dpi.pdf (Seite 26 –29) (Stand 12.06.2024)

[8] https://www.stmas.bayern.de/aktionsplan-queer/index.php (Stand 12.06.2024)