Jugendarbeit und Corona

Jugendarbeit und Corona

BDKJ-Landesversammlung 2022


Textauszug

Die kirchliche Jugend(verbands)arbeit in Bayern war in den letzten zwei Jahren ausschließlich geprägt durch das Auf und Ab der Anfang 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie und der damit verbundenen bundesdeutschen sowie Bayern spezifischen gesundheitspolitischen Maßnahmen und Regelungen zur Eindämmung dieser.

Betroffen von den gesundheitlichen Maßnahmen (Hygieneregelungen bis hin zu starken Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen aller Altersgruppen) waren alle Angebotsformen der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit: die katholischen Jugendverbände, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die amtliche Jugendarbeit der (Erz-)Bischöflichen Jugendämter und die Arbeit in den Pfarrgruppen.

Der BDKJ Bayern stellte fest, dass Jugend(verbands)arbeit in Zeiten der Pandemie nicht gleichrangig mit anderen Politikfeldern gesehen worden ist. Festmachen lässt sich das insbesondere an drei Beobachtungen: Erstens gab es für Jugend(verbands)arbeit keine eigenen Vorgaben in den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die die Bedarfe von Jugend(verbands)arbeit klar ersichtlich regelten. Vielmehr musste der Bayerischen Jugendring die Verordnungen im Nachgang auslegen. Dies war mit Verzögerung verbunden und es entstanden starke Rechtsunsicherheiten in den oftmals überwiegend ehrenamtlich getragenen Ortsgruppen, was gerade in Zeiten häufig wechselnder Rechtsbestimmungen zum großen Problem für die Praxis der Jugend(verbands)arbeit wurde. Zweitens waren die Bestimmungen, unter denen die Jugend(verbands)arbeit stattfinden durfte stark von den jeweiligen Angebotsformen abhängig. Beispielsweise macht es zeitweise einen großen Unterschied, ob Sport betrieben, gemeinsam gekocht und gegessen oder die Projektmethode angewandt wurde. Diese Unterschiedlichkeit machten die Notwendigkeit der Maßnahmen besonders schwer vermittelbar. Drittens war zu beobachten, dass die Kinder- und Jugend(verbands)arbeit unter den letzten gesellschaftlichen Bereichen war, die wieder öffnen durften, während andere, für den Infektionsschutz mindestens gleich gefährliche, wenn nicht sogar gefährlichere Bereiche dies schon vorher durften.

Diese widersprüchlichen Pandemie-Regelungen beförderten einen Motivationsverlust bei den ehrenamtlichen Jugendleitungen vor Ort und wurden den Bedarfen von jungen Menschen in der Krise nicht gerecht.