Landesversammlung 2026
05.07.2026
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine noch nicht abschließend redigierte Fassung unseres Beschlusses. Wir reichen eine endgültige Fassung nach.
Die BDKJ Landesversammlung möge beschließen: Der BDKJ Bayern versteht die 72‑Stunden‑Aktion als bundesweite Sozialaktion der katholischen Jugendverbände und als zentrales Instrument kirchlicher Jugendverbandsarbeit, gesellschaftlicher Verantwortung und politischer Sichtbarkeit junger Menschen.
Die Landesversammlung beauftragt den Landesvorstand daher:
- ein Konzept für die Beteiligung von Landesvorstand, erweitertem Landesvorstand und Referent*innen der Landesebene des BDKJ im Bewerbungs- und Aktionszeitraum zu erstellen und dieses im Rahmen des
Landesausschusses II./2026 vorzustellen - die 72-Stunden-Aktion gegenüber relevanter Akteur*innen insbesondere den demokratischen Fraktionen des Bayerischen Landtags (hier insbesondere die jugendpolitischen Sprecher*innen, der bayerischen Staatsregierung), der Freisinger Bischofskonferenz, dem Bayrischer Jugendring sowie weiteren Partner*innen aus Politik, Kirche und Gesellschaft bekannt zu machen. Zum Landesausschuss II/2026 wird eine Liste mit landesweit relevanten Akteur*innen vorgelegt, die der Landesvorstand zu Aktionen einladen möchte und den Besuch in Absprache mit den Diözesanvorständen koordiniert. Die Einladung erfolgt im Anschluss an den Landesausschuss.
- Ein Vorgehen zu entwickeln, wie die Diözesanverbände geplante Besuche von Landes- und Bundes-Politiker*innen an den Landesvorstand melden können mit dem Ziel eine potentielle Teilnahme des Landesvorstandes an den Besuchen zu ermöglichen.
- die mediale Präsenz der Aktion auf Landesebene in bezug auf landesweite Medien zu koordinieren
- in regelmäßigen Abständen im Rahmen der DVK und der Landesausschüsse Vernetzungsangebote zur 72-Stunden-Aktion schaffen.
- mit dem Kultusministerium in Kontakt zu treten und Unterstützungsmöglichkeiten für Schulbefreiungen zu prüfen.
- Der Landesvorstand berichtet im Rahmen des Landesausschusses II/2026 zum aktuellen Stand der Umsetzung des Antrags.