Landesversammlung 2026
05.07.2026
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine noch nicht abschließend redigierte Fassung unseres Beschlusses. Wir reichen eine endgültige Fassung nach.
Der BDKJ Bayern fordert eine Kirche, die die Würde, Vielfalt und Berufung von allen Menschen, unabhängig ihrer Geschlechtsidentitätuneingeschränkt anerkennt.
Geschlechtergerechtigkeit, Schutz vor Machtmissbrauch sowie die gleichberechtigte Teilhabe insbesondere von Frauen sind zentrale Voraussetzungen für die Glaubwürdigkeit, Zukunftsfähigkeit und Lebensnähe von Kirche – insbesondere gegenüber jungen Menschen.
Frauen tragen Kirche in Seelsorge, Glaubensweitergabe, Bildung, Ehrenamt, hauptamtlicher und hauptberuflicher Arbeit wesentlich mit. Gleichzeitig erleben viele von ihnen strukturelle Diskriminierung und Machtmissbrauch. Diese Erfahrungen widersprechen dem christlichen Menschenbild sowie den Grundwerten des BDKJ.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der BDKJ Bayern mit den folgenden Forderungen für eine geschlechtergerechte, vielfältige und verantwortungsvolle Kirche ein:
Der BDKJ Bayern fordert:
- die volle Gleichberechtigung von Frauen in allen kirchlichen Diensten und Ämtern
Die theologischen Argumente, die angeführt werden, um den exklusiven Zugang zu sakramentalen Weihen und den die Weihe voraussetzenden Diensten und Ämtern für ausschließlich männlichen Personen zu legitimieren, stehen auf tönernen Füßen.
Vor allem jene Argumente, die sich auf die Handlungspraxis Jesu in den Heiligen Schriften des Neuen Testaments zu stützen versuchen, verkennen die inklusive Lebens- und Handlungspraxis Jesu, die historischen Kontexe der Entstehung der Texte des Neuen Testaments (als Gotteswort in Menschenwort, DV 11-13) sowie die Leitungspraxis der paulinischen Gemeinden.
Der draus resultierende und bis heute fortbestehende strukturelle Ausschluss von Frauen aus sakramentalen Ämtern und zentralen Leitungsfunktionen ist für viele Frauen und junge Menschen nicht mehr nachvollziehbar. Insbesondere im Beharren auf das Verbot der Predigt innerhalb der heiligen Messe von Lai*innen durch das zuständige vatikanische Dikasterium wird dieser erneut sichtbar. Berufungen, theologische Kompetenz und Leitungserfahrung von Frauen werden bis heute nicht gleichwertig anerkannt und systematisch unsichtbar gemacht, weil in der Argumentation der katholischen Tradition nicht sein kann was nicht sein darf. Diese Ungleichbehandlung untergräbt das Vertrauen in kirchliche Institutionen und steht der Erneuerung der Kirche entgegen.
Der Synodale Weg hat deutlich gemacht, dass in der katholischen Kirche in Deutschland eine breite Zustimmung zur Gleichberechtigung von Frauen besteht. Gleiches zeigen auf globaler Ebene die Rückmeldungen im Rahmen der Weltsynode, wenn im Abschlussdokument treffend zusammengefasst wird: „Es gibt keinen Grund, Frauen daran zu hindern, Führungsaufgaben in der Kirche zu übernehmen: Was vom Heiligen Geist kommt, kann nicht aufgehalten werden“. Der mangelnden Umsetzung dieser Erkenntnisse steht der BDKJ kritisch gegenüber. - echte Mitentscheidung statt Symbolbeteiligung von Frauen
Beteiligung von Frauen bleibt in kirchlichen Strukturen häufig auf beratende oder symbolische Formate beschränkt. Echte Teilhabe setzt jedoch Mitentscheidung, Verantwortung und Stimmrechte voraus. Ohne strukturelle Beteiligung bleiben Machtverhältnisse unangetastet.
Der BDKJ versteht Beteiligung als demokratisches Grundprinzip.
Frauen müssen gleichberechtigt an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen beteiligt sein. Beteiligungsformate sollen verbindliche Mitspracherechte enthalten. Symbolische Beteiligung ohne Entscheidungsmacht muss kritisch reflektiert und abgebaut werden. - faire Bezahlung, transparente Anstellungsbedingungen und strukturelle Anerkennung von Frauenarbeit in Kirche
Frauen übernehmen in Kirche vielfältige Verantwortung, arbeiten jedoch häufig in prekären Beschäftigungsverhältnissen, niedriger bezahlten Tätigkeitsfeldern oder unentgeltlicher Care‑ und Ehrenamtsarbeit. Diese Formen von Arbeit sind für das Funktionieren kirchlicher Strukturen unverzichtbar, werden aber strukturell abgewertet. Frauen brauchen gezielte Förderung durch Mentoring‑, Qualifizierungs‑ und Vernetzungsangebote.
Gleichzeitig fehlt es an weiblichen Vorbildern in öffentlich sichtbaren Leitungs‑ und Entscheidungsrollen.
Darüber hinaus setzt sich der BDKJ Bayern dafür ein, dass geistliche Dienste nicht automatisch mit Leitungs- und Verwaltungsämtern verbunden sind. Geistliche Ämter dürfen nicht per se mit umfassenden Entscheidungs-, Personal- oder Verwaltungsbefugnissen verbunden sein. Leitungsverantwortung soll unabhängig von der Weihe oder einer geistlichen Funktion übertragen werden und sich an Eignung und Kompetenz orientieren und durch ein transparentes Verfahren besetzt werden. - konsequentes Vorgehen gegen Machtmissbrauch insbesondere spiritueller Missbrauch
Sexueller und spiritueller Machtmissbrauch sind Folgen kirchlicher Systeme und der in ihr vorherrschenden strukturellen Ungleichheit. Insbesondere Frauen erleben Grenzverletzungen, spirituellen Machtmissbrauch und mangelnden Schutz. In vielen Bereichen der Kirche sind Macht und Entscheidungsbefugnisse auf Grund ihrer Strukturen überwiegend bei Männern konzentriert, während Frauen häufiger in Abhängigkeitsverhältnissen stehen. Diese Machtasymmetrien schaffen Bedingungen, in denen Missbrauch ermöglicht und dessen Aufdeckung erschwert werden kann.
Fehlende Transparenz, Loyalitätsdruck und ungleiche Machtverhältnisse führen dazu, dass Betroffene oft nicht gehört werden oder sich nicht sicher fühlen, Übergriffe und Missbrauchserfahrungen anzusprechen. Zu häufig steht der Schutz von Institutionen und Verantwortlichen vor dem Schutz der Betroffenen. Der Grundsatz muss eine konsequente Null-Toleranz-Haltung gegenüber sexualisierter
Gewalt und Missbrauch sein. - die Lebensrealitäten junger Frauen aktiv in kirchliche Zukunfts‑ und Pastoralprozesse mit einzubeziehen
Viele junge Frauen erleben Kirche als lebensfern oder ausgrenzend. Themen wie Care‑Arbeit, Sexismus, mentale Gesundheit, Diskriminierungserfahrungen, Körperbilder oder Vereinbarkeit von Engagement und Alltag werden oft unzureichend aufgegriffen. Geschlechterdiskriminierung ist zudem ein zentraler Grund für Entfremdung und Zweifel junger Frauen, welche als legitime Erfahrung anerkannt werden muss, anstatt sie zu moralisieren oder abzusprechen.
Diese Erfahrungen sind Ausdruck berechtigter Kritik und Enttäuschung.
Bei allen genannten Forderungen steht für uns fest: „Frauen“ sind keine homogene Gruppe. Diskriminierungserfahrungen unterscheiden sich – abhängig von Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, sozialer Lage, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Alter. Frauen, die mehrfach marginalisiert sind, erfahren häufig stärkere Ausschlüsse und haben geringeren Zugang zu kirchlichen Macht‑ und Beteiligungsstrukturen.