Awarenesskonzept des BDKJ Bayern

Awarenesskonzept des BDKJ Bayern

BDKJ-Landesversammlung 2025


AUSZUG

  1. Einleitung

Der BDKJ Bayern setzt sich für eine Kultur des respektvollen und diskriminierungssensiblen Miteinanders ein. Dieses Awarenesskonzept dient dazu, einen verbindlichen Rahmen für den Umgang mit Grenzverletzungen und Diskriminierung zu schaffen – sowohl präventiv als auch im konkreten Umgang mit Vorfällen. Es bündelt bestehende und neue Elemente der bisherigen Awarenessarbeit des BDKJ Bayern. Das vorliegende Konzept führt den bereits vorhandenen Verhaltenskodex und die Handlungsempfehlung für queersensible Veranstaltungen zusammen und ergänzt diese durch einen Leitfaden für die Arbeit von Awarenessteams. Damit entsteht eine praxisorientierte Grundlage, die Orientierung bietet, Rollen klärt und Prozesse transparent macht. Alle Beteiligten – von der Veranstaltungsleitung, über Organmitglieder bis hin zum Awarenessteam – wissen, was in herausfordernden Situationen zu tun ist, wer die Verantwortung hat, und welche Prinzipien gelten.

Das Awarenesskonzept ist auf strukturelle Prävention und den verantwortungsvollen Umgang mit diskriminierenden oder grenzverletzenden Verhaltensweisen ausgerichtet. Es stärkt Betroffene, fördert eine achtsame Verbandskultur und schafft klare Zuständigkeiten.

Das Awarenesskonzept ist in drei Bausteine gegliedert:

  • Der Verhaltenskodex[1] formuliert gemeisame Werte und klare Grenzen für das Miteinander
  • Die Handlungsempfehlung für queer sensible Veranstaltungen[2] bietet konkrete Orientierung für diskriminierungssensible Planungen und
  • Der Leitfaden für Awarenessteams beschreibt Zuständigkeiten, Abläufe und Unterstützungsangebote.
  • Definition Awareness und Awarenesskonzept

Awareness bedeutet für uns, einen rücksichtsvollen, verantwortungs-bewussten und solidarischen Umgang miteinander zu etablieren und zu pflegen. Der Begriff “Awareness”, engl. für „Bewusstsein“, stammt ursprünglich aus dem Kontext der internationalen Frauen- und LGBTIQ*-Bewegung und sollte der Prävention sexualisierter Gewalt dienen. Der Begriff als solcher erfuhr im Lauf der Geschichte allerdings eine Erweiterung und soll auch hier über den Kontext sexualisierter Gewalt hinausgehend verstanden werden. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Alter, Aussehen, Glaube, körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder sozioökonomischen Statushaben beim BDKJ Bayern keinen Platz. Dies ist Teil des BDKJ-Selbstverständnisses in Bayern. Den Verantwortlichen ist aber auch bewusst, dass es dennoch zu Diskriminierungen im BDKJ Bayern kommen kann. Immer wieder wird übersehen, wie bewusst oder unbewusst Menschen durch ihr Verhalten auf unterschiedliche Weise andere diskriminieren. Die Betroffenen kann dieses Verhalten tief treffen. Dabei kann beinahe jede*r von Formen der Diskriminierung betroffen sein und (still) darunter leiden – was bleibt, ist ein Gefühl des Unwohlseins oder schlimmer, des Ausgegrenzt seins aus den Organisationsformen oder dem Verband.

Hier will das Awareness-Konzept ansetzen, indem es Bewusstsein schafft. Bewusstsein bei den Diskriminierenden dafür, dass sie durch ihr Verhalten dazu beitragen, andere zu verletzen oder an den Rand drängen, Bewusstsein der Organe, dass es bei jedem Treffen und auf jeder Versammlung zu verschiedenen Formen von Diskriminierung kommen kann und Bewusstsein bei den Betroffenen, dass sie mit ihren Anliegen gehört werden. Es geht darum, ein Bewusstsein zu schaffen, wenn durch ein bestimmtes Verhalten andere verletzen werden. In unserer Gesellschaft gibt es viele Punkte, an denen Menschen diskriminiert werden. Der BDKJ Bayern will dies nicht ignorieren und ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und diskriminierende Strukturen setzen. Durch die Einführung eines Awareness-Konzeptes soll dazu beigetragen werden, dass sich alle Teilnehmer*innen auf Veranstaltungen wohlfühlen und ermuntert werden, sich aktiv einzubringen. [3]

  • Geltungsbereich

Das Awarenesskonzept gilt für die Organe, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen des BDKJ Bayern.

Die Satzung des BDKJ Bayern erwähnten folgende Organe:

  1. die Landesversammlung,
  2. die Landesfrauenkonferenz,
  3. die Landesmännerkonferenz,
  4. der Landesausschuss,
  5. der Landesvorstand.

Im Alltagsgebrauch wird für diese satzungsgemäßen Organe häufig der Begriff Gremien verwendet. Weiterhin sind Arbeitsgruppen, Veranstaltungen und Kooperationsveranstaltungen Teil der innerverbandlichen Struktur.

Unter Arbeitsgruppen werden die Formate verstanden, die durch die Landesversammlung, den Landesausschuss oder den Landesvorstand eingerichtet werden und dieser Personen mitarbeiten, die nicht Mitglied des Landesvorstands oder Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle sind.

Veranstaltungen meint alle Formate, die der BDKJ Bayern nutzt, um Themen und Anliegen zu bearbeiten. Dazu gehören z.B. Fachtagungen, Hearings, Studienfahrten und der Parlamentarische Jahresauftakt.

Bei Kooperationsveranstaltungen mit anderen Trägern soll das BDKJ-Awareness-Konzept durch die Leitung bzw. das Leitungsteam der Veranstaltung eingebracht werden.

In Bezug auf den BDKJ-Landesvorstand und seiner Arbeitsformen (u.a. Unterarbeitsgruppen des Landesvorstands) werden die im Folgenden beschriebenen „Leitlinien für das Awarenessteam“ in geänderter Weise umgesetzt. Dies bedeutet: Die Mitglieder des BDKJ-Landesvorstands entscheiden jeweils auf der Jahresklausur in welcher Form und in welchem Umfang die Leitlinien Anwendung finden. Dies gilt auch weitere vom Landesvorstand eingesetzte Formate, in denen ausschließlich Personen aus dem Landesvorstand und Mitarbeitende der BDKJ-Geschäftsstelle Mitglied sind. Der in der Satzung in §10 aufgeführten Jugendverbandskonferenz und in §11 aufgeführten Diözesanverbandskonferenz, empfehlen wir das BDKJ Awarnenesskonzept zu übernehmen. Da sie laut Satzung, die sie betreffenden Fragen selbst regeln.


[1]https://bdkj-bayern.de/wp-content/uploads/2024/10/Beschluss_Verhaltenskodex.pdf

[2]https://bdkj-bayern.de/wp-content/uploads/2024/06/Handlungsempehlung-Gendersenibel.pdf

[3] Der folgende Absatz wurde weitgehend aus dem Awarenesskonzept des BDKJ München und Freising übernommen, da er das dort formulierte Selbstverständnis von Awareness treffend beschreibt und dieses mit dem hier vertretenen Verständnis übereinstimmt.